ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der Videoproduktionsagentur von Michael Richter
Schlösselgasse 11/3/35, 1080 Wien, Austria
hello@michaelrichter.at
1. Allgemeines
Für sämtliche Geschäfte zwischen dem Auftraggeber und Michael Richter (Michael Richter und alle unter dem Namen Michael Richter, Michael Richter agierenden, von Michael Richter angewiesenen Personen), im Weiteren als Michael Richter bezeichnet, gelten ausschließlich diese “Allgemeinen Geschäftsbedingungen”. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn diese von Michael Richter ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden. Von diesen “Allgemeinen Geschäftsbedingungen” abweichende, ergänzende oder mündliche Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bedingungen dieser “AGB” unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluss
Grundlage der Geschäftsbeziehung ist der jeweilige Produktionsauftrag/Auftragsbestätigung, in dem/der alle vereinbarten Leistungen sowie die Vergütungen festgehalten werden. Aufträge gelten durch die schriftliche Auftragsbestätigung von Michael Richter als angenommen, sofern Michael Richter die Annahme des Auftrages schriftlich bestätigt, oder durch Tätig werden aufgrund des Auftrages zu erkennen gibt, dass der Auftrag angenommen wurde. Mündliche Aufträge werden bindend, wenn der Auftraggeber die Voraussetzungen zur Auftragsbearbeitung geschaffen hat. Die Berechnung erfolgt in diesem Fall nach unserer aktuellen Preisliste.
Unsere Angebote sind stets freibleibend bezüglich Preis und Lieferzeit. An projektbezogene Angebote haltet sich Michael Richter 14 (vierzehn) Tage gebunden. Abweichungen von +/- 10 Prozent der tatsächlichen Kosten gegenüber den veranschlagten gelten als genehmigt. Bei Abweichungen von mehr als + 10 Prozent wird Michael Richter den Kunden auf die Mehrkosten hinweisen. Diese Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn dieser nicht binnen 3 Werktagen nach dem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekannt gibt.
3. Leistung und Honorar
Unsere Preise verstehen sich rein netto ab unserem Geschäftssitz. Sie schließen Verpackung, Fracht, Porto und Versicherung nicht ein. Alle Leistungen von Michael Richter, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Auftragssumme abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Dies gilt ins- besondere für alle Nebenleistungen, wie beispielsweise der Zukauf von Rechten für Musiktitel oder das Einsprechen von Off-Texten durch Sprecher.
Alle Michael Richter erwachsenden Auslagen (z.B. Kosten für Taxi und Botendienste wie Post) sind vom Kunden zu ersetzen.
Michael Richter verrechnet für über die Stadtgrenzen Wiens hinausgehende Fahrten Spesen und Kilometergelder (im Regelfall gilt das amtliche Kilometergeld von € 0,42 je gefahrener Kilometer mit dem Auto). Diese Kosten werden individuell bereits im Angebot definiert und sind auch Bestandteil der Auftragssumme.
4. Zahlungsbedingungen
Michael Richter ist berechtigt, zur Deckung des Aufwandes Vorschüsse in Form von Teilzahlungen der Auftragssumme zu verlangen. Die Höhe des Vorschusses ist von der Art des Projektes (Foto-, Film- oder sonstiges Projekt) abhängig und wird im jeweiligen Auftrag genau definiert.
Als Standardregel gilt:
50 % Anzahlung der Auftragssumme prompt nach Auftragserteilung
50 % Restzahlung der Auftragssumme innerhalb der auf der Rech-
nung ausgewiesenen Zahlungsfrist nach Fertigstellung des Werkes.
nung ausgewiesenen Zahlungsfrist nach Fertigstellung des Werkes.
Bei Überschreitungen des Zahlungszieles ist Michael Richter berechtigt, angemessene Verzugszinsen zzgl. Mahnspesen (siehe Punkt „9. ZAHLUNGEN“) in Rechnung zu stellen.
5. Präsentationen
Erhält Michael Richter nach einer Präsentation keinen Auftrag, so bleiben alle Leistungen von Michael Richter, insbesondere die Präsentationsunterlagen und deren Inhalt im Eigentum von Michael Richter. Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, diese – in welcher Form auch immer – weiter zu nutzen. Die Unterlagen sind vielmehr unverzüglich an Michael Richter zu retournieren und etwaige angefertigte Kopien zu vernichten.
Werden die im Zuge der Präsentation an den Kunden eingebrachten Ideen und Konzepte nicht für diesen Kunden verwendet, so ist Michael Richter berechtigt, die präsentierten Ideen und Konzepte anderweitig zu verwenden. Des weiteren ist eine Umsetzung der präsentierten Konzepte und Ideen durch Mitbewerbern von Michael Richter untersagt.
Die Weitergabe von Präsentationsunterlagen an Dritte sowie deren Veröffentlichung, Vervielfältigung oder sonstige Verbreitung ist ohne ausdrückliche Zustimmung von Michael Richter nicht zulässig.
6. Kennzeichnung
Michael Richter ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln (Websites, Print-Produkte, Fotos, Videos, Präsentationen, etc…) und bei allen Maßnahmen auf Michael Richter und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne dass dem Kunden dafür Entgeltanspruch zusteht.
7. Genehmigungen
Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden Leistungen und Maßnahmen von Michael Richter sind vom Kunden zu überprüfen und binnen 3 Werktagen, jedoch so schnell als möglich nach Vorlage schriftlich freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt. Werden durchzuführenden Leistungen und Maßnahmen im Rahmen von Meetings, Gesprächen oder Telefonaten an Michael Richter herangetragen, so erfolgt die Freigabe der Leistungen durch den Kunden auf Grundlage der Besprechungsprotokolle von Michael Richter.
Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit dieser Leistungen überprüfen. Dies gilt insbesondere für in den von Michael Richter erbrachten Leistungen, die vom Kunden zur Verfügung gestelltes Bild-, Text-,Video- oder Audiomaterial enthalten. Michael Richter veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden. Die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
8. Termine
Michael Richter bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte, wenn er Michael Richter eine Nachfrist von mindestens 14 Tagen gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an Michael Richter.
Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzuges besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Michael Richter. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse – insbesondere bei Einfluss von höherer Gewalt, Verzögerungen bei beauftragten Dritten seitens Michael Richter oder durch Verzögerungen durch den Kunden selbst – entbinden Michael Richter jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefer- oder Fertigstellungstermins.
9. Zahlungen
Rechnungen von Michael Richter sind innerhalb der auf der Rechnungen angegebenen Frist (im Normalfall 14 Tage) nach Eingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Mahngebühren in der Höhe von EUR 10,00 für die erste, EUR 20,00 für die zweite und EUR 30,00 für die dritte Mahnung zzgl. Verzugszinsen in der Höhe des Vierfachen des allgemeinen Basiszinssatzes als vereinbart.
Bei nicht termingerechter Zahlung von vereinbarten Teilzahlungen seitens des Auftraggebers während des Verlaufs eines Projektes ist Michael Richter berechtigt, die Arbeiten an dem Projekt vorerst einzustellen und erst wieder nach erfolgtem Zahlungseingang fortzuführen. Der vereinbarte Fertigstellungstermin des Projektes verschiebt sich somit mindestens um die Zeit der Zahlungsverzögerung ebenfalls nach hinten.
Der Auftraggeber darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückhalterecht geltend machen.
10. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung der Auftragssumme sowie bis zur Bezahlung aller vergangenen und zukünftigen Lieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung bleiben die gelieferten Waren und Werke das Eigentum von Michael Richter.
Eine etwaige vorliegende Nutzungsrechtevereinbarung/Nutzungsrechteerklärung erlangt der Kunde erst mit vollständiger Zahlung der Auftragssumme (welche in der Regel mit Bezahlung der letzten dem Auftrag zugehörigen Rechnung erreicht wird) ihre Gültigkeit. Vor vollständiger Zahlung der Auftragssumme gilt jegliches Nutzungsrecht als nicht erteilt.
11. Gewährleistung und Schadensersatz
Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluss, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Michael Richter beruhen. Ein Gewährleistungsanspruch beschränkt sich nach Wahl von Michael Richter auf das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Generell besteht eine Gewährleistung nach der gesetzlichen Gewährleistungspflicht lediglich für technische Mängel. Künstlerische und/oder gestalterische Einzelheiten können nicht als Mängel geltend gemacht werden.
12. Urheber-, Nutzungs- und sonstige Leistungsschutzrechte
Das Urheberrecht verbleibt in jedem Fall beim Ersteller des Werkes (Michael Richter) und ist nicht übertragbar.
Verwertungs-, Nutzungsrechte oder sonstige Schutzrechte an unseren Leistungen gehen auf den Auftraggeber nur durch schriftliche Vereinbarung über. In jedem Fall ist eine Weiterübertragung von Rechten an Dritte ohne das ausdrückliche schriftliche Einverständnis von Michael Richter nicht zulässig. Eine Nutzung der durch Michael Richter erstellten Werke ist auch nach vollständiger Bezahlung aller das Werk betreffenden Rechnungen ausschließlich im Rahmen der schriftlich erteilten Rechteübertragung (im Normalfall „Nutzungsrechteerklärung“ oder „Nutzungsrechtevereinbarung“) gestattet.
Generell gelten schriftlich übertragene Verwertungs-, Nutzungsrechte oder sonstige Schutzrechte erst mit der vollständigen Bezahlung der Rechnungssumme als übertragen und somit rechtskräftig. Bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnungssumme verbleiben sämtliche Verwertungs-, Nutzungs- oder sonstige Schutzrechte bei Michael Richter.
Unabhängig von jedweder Rechteübertragung behält Michael Richter das Recht, sämtliche Filme und Fotos, sowie Making-Of-Fotos und -Filme zum Zwecke der Eigenwerbung zu veröffentlichen, auch wenn diese durch den Auftraggeber urheberrechtlich geschützte Werke (beispielsweise Musik bei Musikvideos oder Making-Of-Fotos des Auftraggebers) enthalten. Diese Verwendung zum Zwecke der Eigenwerbung gilt sowohl für das Werk als solches, als auch für das im Rahmen des Werkes erstellte Rohmaterial, sowohl einzeln, als auch integriert in andere Werke (beispielsweise Portfolio, Showreel).
Die räumliche, zeitliche und plattformbezogene Erweiterung vereinbarter Nutzungs-, Aufführungs- und Verbreitungsrechte sowie die Erhöhung der Auflage bedarf einer schriftlichen Zustimmung von Michael Richter. Der Auftraggeber haftet für Schäden und Nachforderungen, die uns durch Überschreitung des räumlichen, zeitlichen und plattformbezogenen Verbreitungslimits entstehen.
Rechte seitens der AKM/GEMA sind grundsätzlich nicht übertragbar und werden daher nicht durch Zahlungen an uns abgeltbar.
Werden vom Auftraggeber geschützte Werke wie Musik, Sprache oder sonstige Kreativleistungen zur Bearbeitung oder Verwendung im Rahmen eines Auftrages an Michael Richter weitergegeben, so obliegt die Klärung aller etwaigen Rechte daran dem Auftraggeber. Michael Richter ist nicht verpflichtet nachzuprüfen, inwieweit der Inhalt oder die Verwendung dieser Arbeiten gegen gesetzliche Vorschriften verstößt. Ist dies der Fall, haftet der Auftraggeber für alle daraus entstehenden Nachteile oder Schäden.
13. Haftung
Michael Richter wird die dem Unternehmen Michael Richter übertragenen Arbeiten unter Beachtung der allgemein anerkannten Rechtsgrundsätze durchführen und den Auftraggeber rechtzeitig auf für ihn erkennbare gewichtige Risiken hinweisen. Für die Einhaltung der gesetzlichen insbesondere der wettbewerbs- und urheberrechtlichen Vorschriften und Bestimmungen bei von Michael Richter vorgeschlagenen Leistungen und Maßnahmen ist ausdrücklich der Kunde selbst verantwortlich. Insbesondere wird der Auftraggeber eine, von Michael Richter vorgeschlagene Leistung oder Maßnahme erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der rechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung verbundene Risiko selbst zu tragen.
Jegliche Haftung für Ansprüche, die aufgrund von vorgeschlagenen Leistungen und Maßnahmen gegen Michael Richter erhoben werden, werden ausdrücklich ausgeschlossen. Insbesondere haftet Michael Richter nicht für Prozesskosten, Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
Michael Richter haftet nicht für Schäden, die durch Versagen technischer Ausrüstung entstehen (etwa durch den Systemabsturz einer Kamera und damit verbundenem Datenverlust) und kann aufgrund technischen Versagens nicht belangt werden.
14. Haftung für Bild- und Tonmaterial
Haftung für Michael Richter hinterlassenes Bild- und Tonmaterial übernehmen wir nur bis zum Materialwert des Trägermaterials und bis maximal 3 Monate nach Rechnungslegung des betreffenden Projektes.
Für Bearbeitungsschäden an fremdem Bild- oder Tonmaterial haften wir maximal bis zum Materialwert des Trägermaterials.
Wird uns unwiederbringliches oder schwer zu ersetzendes Bild- und Tonmaterial überlassen, so liegt das Risiko für Verlust oder Beschädigung beim Auftraggeber. Ihm obliegt es, gegebenenfalls Sicherheitskopien anzufertigen oder eine entsprechende Zusatzversicherung abzuschließen.
15. Produktionsabsagen und Verschiebungen
Wird ein Auftrag aus Gründen, die Michael Richter nicht zu verschulden hat, nicht ausgeführt, so steht Michael Richter – ohne dass es eines Schadensnachweises bedarf – eine Ausfallsumme in der Höhe von 60% der vereinbarten Auftragssumme zu. Ein Auftrag, der aus Gründen, die Michael Richter nicht zu verschulden hat, angefangen und nicht fertiggestellt werden kann, wird in voller Höhe abgerechnet. Als angefangen gilt ein Auftrag, wenn mit der vertraglich geschuldeten Leistung gemäß Auftrag begonnen wurde.
Bei kurzfristigen Stornierungen oder nicht einvernehmlich mit Michael Richter vereinbarten Verschiebungen von Drehterminen durch den Auftraggeber gelten folgende Ausfallhonorare als vereinbart:
Bei Stornierung in einem Zeitraum
– von Auftragserteilung bis inkl. 14 Tage vor Dreh- bzw. Fototermin: 30%
der Auftragssumme
der Auftragssumme
– von 9 bis 5 Tagen vor dem geplanten Dreh- bzw. Fototermin: 60% der
Auftragssumme
Auftragssumme
– innerhalb von 4 Tagen bis 1 Tag vor dem geplanten Dreh- bzw. Foto-
termin: 80% der vereinbarten Auftragssumme.
termin: 80% der vereinbarten Auftragssumme.
Bei Stornierungen in einer Frist kürzer als 1 Tag vor dem geplanten Dreh- bzw. Fototermin wird die gesamte Auftragssumme (100%) in Rechnung gestellt.
16. Änderungen, Abwandlungen
Grundsätzlich behält der Auftraggeber ein Mitspracherecht an der Bearbeitung der Videos/Fotos. Diesem Mitspracherecht überlegen stehen jedoch der künstlerische Stil von Michael Richter, sowie aufgrund der Fachkompetenz logische Argumentationen. Die von Michael Richter erstellten Werke werden erst nach einer umfangreichen Qualitätskontrolle durch interne Qualitätssicherung und nach bestem Wissen und Gewissen an den Auftraggeber zur Einsicht übermittelt. Dieser hat sämtliche/s Änderungswünsche/Feedback gesammelt in schriftlicher Form sobald als möglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Werktagen an Michael Richter zu übermitteln.
Es steht uns frei einen Änderungswunsch des Auftraggebers zu dessen Vorteil zurückzuweisen.
Des weiteren behält sich Michael Richter vor, durch Änderungen entstandenen Mehraufwand, der den im Angebot und/oder in der Auftragsbestätigung ausgewiesenen Arbeitsaufwand (bzw. die Anzahl der ausgewiesenen Arbeitsstunden) übersteigt, dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen.
17. Vorschau- und Masterversionen
Michael Richter sendet an den Auftraggeber/Kunden im Normalfall Vorschaudateien der jeweiligen Foto- , Film oder sonstigen Werke. Eine Veröffentlichung der Vorschaudateien ist in jeder Hinsicht untersagt, da diese aufgrund reduzierter Auflösung und Qualität nicht für eine Veröffentlichung geeignet sind.
Eine Veröffentlichung laut Nutzungsrechteerklärung (siehe Punkt „12. URHEBER-, NUTZUNGS- UND SONSTIGE LEISTUNGSSCHUTZRECHTE“) ist nur für die Masterversion, die eindeutig als solche gekennzeichnet ist, zulässig. Der Auftraggeber verpflichtet sich, im Zweifelsfall Rücksprache mit Michael Richter zu halten. Die letzte Vorschauversion, die vom Auftraggeber abgenommen wurde und mit der keine Änderungen mehr fällig sind gilt nicht als Masterversion. Eine als solche gekennzeichnete Masterversion wird nach finaler Abnahme der letzten Vorschauversion durch den Auftraggeber an diesen gesendet und darf dann entsprechend der geltenden Nutzungsrechteerklärung nach vollständiger Bezahlung der für dieses Projekt geltenden Rechnungen und Honorarnoten veröffentlicht werden.
18. Exklusivnutzungsrecht, kommerzielle Wiederverwendung
Michael Richter behält sich das Recht vor, frühestens ab 12 Monate nach Rechnungsdatum der letzten auftragsbezogenen Rechnung an den Auftraggeber Rohmaterial aus dem Auftrag für andere, auch kommerzielle Zwecke (wie beispielsweise als Stock-Material oder für andere Projekte) ohne schriftliche Genehmigung des Auftraggebers wiederzuverwenden. Der Auftraggeber kann dieser erneuten Nutzung allerdings in schriftlicher Form widersprechen. Ein solcher Widerspruch ist jedoch nicht rechtsgültig und bedarf einer ebenso schriftlichen Bestätigung seitens Michael Richter.
Foto-, Video- und sonstiges Rohmaterial, welches als „Stock“ gekennzeichnet ist, ist von Exklusivnutzungsrecht ausgenommen.
19. Archivierung
Durch Michael Richter erstelltes Foto- und Filmmaterial sowie dazugehörige Begleitdateien werden bis zum Abschluss des Projektes redundant auf mindestens zwei Festplatten (jedoch nicht an zwei geographisch unterschiedlichen Orten) oder in einem eine redundante Sicherung gewährleistendes RAID-System gespeichert, um das Projekt vor Datenverlusten zu schützen. Nach Abschluss des Projektes und vollständiger Bezahlung der letzen, dem Projekt zugehörigen Rechnung werden sämtliche zur Erstellung des Projektes verwendeten Dateien archiviert. Dies erfolgt nicht mehr redundant, sondern auf einzelnen Archivfestplatten. Diese Archivierung erfolgt nach bestem Wissen und Gewissen und ist kostenlos. Michael Richter haftet nicht für Datenverluste, die ab Rechnungsdatum (Rechnungsdatum entspricht Archivierungsdatum) entstehen.
Eine redundante Archivierung ist auf Wunsch des Auftraggebers möglich, dazu bedarf es einer schriftlichen Aufforderung durch den Auftraggeber und der anschließenden Bezahlung der Gebühr für redundante Archivierung. Eine redundante Archivierung erfolgt prompt nach Einlangen der Annahme des Kostenvoranschlages durch den Auftraggeber. Die Zahlung der Rechnung, die aus diesem Kostenvoranschlag hervorgeht erfolgt gemäß den Bedingungen in Punkt „9. ZAHLUNGEN“ dieser AGB.
20. Datenschutz
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Daten bei Michael Richter zu eigenen Zwecken gespeichert werden.
Der Auftraggeber ist außerdem für das Einverständnis aller Personen, von denen Bildmaterial im Rahmen des Projektes erstellt worden ist, verantwortlich. Hierzu stellt Michael Richter bei Kundenwunsch entsprechende Modelverträge/Verzichtserklärungen bereit, jedoch liegt es am Auftraggeber, diese Verträge/Erklärungen von den entsprechenden Personen unterzeichnen zu lassen.
Des weiteren nimmt der Auftraggeber zur Kenntnis, das bei Veranstaltungen (Events), eine entsprechende Information der Besucher sowie eine Genehmigung des Veranstalters durch den Auftraggeber einzuholen ist. Michael Richter haftet nicht für datenschutzrechtliche Angelegenheiten.
21. Kostenlose Werke, freie Projekte
Bei freien Projekten entfällt jegliches Mitspracherecht des Projektinitiators (entspricht dem Auftraggeber, folglich „Auftraggeber“ genannt) hinsichtlich Erstellung, Bearbeitung und Veröffentlichung der Werke. Es gelten die entsprechenden Nutzungsbedingungen der Nutzungsrechteerklärung ab dem Datum des Erhalts der Erklärung durch den Auftraggeber. Vor Erhalt dieser Erklärung ist es dem Auftraggeber untersagt, das Werk/ die Werke zu veröffentlichen. Außerdem hat Michael Richter das Recht auf Erstveröffentlichung des Werkes.
Des weiteren verzichtet der Auftraggeber auf jegliche Rechte auf Mängelrüge, Gewährleistung und Exklusivnutzungsrecht seitens des Auftraggebers.
Kostenlose, „freie“ Projekte entbinden Michael Richter zudem von der Einhaltung des vereinbarten Liefer- oder Fertigstellungstermins, außerdem behält sich Michael Richter das Recht vor, die durch besagtes Projekt entstandenen Werke auch ohne schriftliche Zustimmung des Auftraggebers kommerziell zu nutzen.
Michael Richter behält sich das Recht vor, freie Projekte auch nach Beginn des Projektes und ersten Leistungen ohne Angaben von Gründen und ohne das Recht des Auftraggebers auf Schadenersatz- forderung zu beenden und jegliche Weiterarbeit einzustellen.
22. Bearbeitung und Veränderung von Werken
Durch Michael Richter erstellte Werke dürfen durch dritte Person in keiner Hinsicht verändert, bearbeitet, erweitert oder gekürzt werden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Jede Veränderung eines Werkes von seinem Ursprungszustand, unabhängig ob für interne oder externe, private oder kommerzielle Zwecke, ist untersagt.
23. Versand, Gefahrenübergang
Alle Lieferungen, Zu- und Rücksendungen erfolgen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers. Mit der Absendung an den Auftraggeber geht die Gefahr für Verlusts oder Beschädigung des Werkes auf den Auftraggeber über.
Bei Lieferung von physischen Datenträgern verpflichtet sich der Auftraggeber zur Rücksendung der gekennzeichnet Datenträger auf eigene Kosten innerhalb der angegebenen Frist. Ist keine Frist angegeben, so gilt eine Frist von 14 Tagen ab Erhalt der Lieferung.
24. Auskünfte
Sämtliche durch Michael Richter getätigte Auskünfte, Empfehlungen und Beratungen geschehen nach bestem Wissen und Gewissen und ohne negative Absichten. Dennoch kann Michael Richter nicht durch Schäden oder Nachteile, die durch solche Auskünfte o. ä. entstehen, belangt werden. Die Haftung durch Michael Richter ist in jedem Fall ausgeschlossen.
25. Anwendbares Recht
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Auftraggeber und Michael Richter und auf zwischen den beidenVertragspartnern zustande gekommenen Verträgen sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
26. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Parteien ist Wien, Österreich.